Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Das Tätigkeitsfeld ergibt sich nach dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Grundschulen in Hessen vom 01.02.2018 sowie dem Erlass zur Änderung dieses Erlasses vom 01.07.2018.
Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
Beratung
Beratung von Schülerinnen und Schülern.
Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen.
Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis.
Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht. Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder körperlicher und motorischer Beeinträchtigung haben Anspruch auf sozialpädagogische Förderung entsprechend der „Richtlinie für die Tätigkeit sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten“ (Erlass vom 4. Dezember 2014, ABl. 1/2015, S. 8).
Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen).
Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule.
Unterstützung von einzelnen Lehrkräften
mit der Hilfe für Kinder verbundene Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben (s. hierzu auch Nr. 2.3 Buchst. b).
Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft
Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht.
Unterstützung von Lehrkräfteteams
Unterstützung bei der Teambildung.
Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache.
Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen.
Unterstützung bei außerschulischen Veranstaltungen
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüsse wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs DiplomPädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.
Bereitschaft zur Einarbeitung in bestehende Teamstrukturen
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Erfahrung in der Arbeit mit Kindern
Kommunikationskompetenz
Beratungskompetenz
Genderkompetenz
Interkulturelle Kompetenz
Organisationsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Allgemeine Hinweise
Wichtige Anmerkungen: Soweit eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils aufgrund eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht, ist dies in der Ausschreibung erwähnt. Bewerbungen von Frauen sind in diesen Fällen besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Allgemeine Hinweise: Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung des Eingruppierungserlasses nach E 9 bis E 10 TV-H. Der Beschäftigungsumfang umfasst 1,0 Stelle Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen. Ein Fortbildungsportfolio mit den auf das Profil der Stelle bezogenen Einzelnachweisen genügt. Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt. Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, bitten wir darum, diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
https://stellensuche.hessen.de/sap/bc/ui5_ui5/sap/zer5_ccu/index.html#/postingdetail/0050568426A61EDCA1A01CC83D073F6F
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